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ALLGEMEINE  MIETBEDINGUNGEN / STORNIERUNG

         

  1. Der Mieter ist für das gemietete Fahrrad voll verantwortlich. Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des Fahrrades, wonach das Fahrrad erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Zu diesem Zeitpunkt bestätigt der Mieter auch, das Fahrrad in einem tadellosen Zustand bekommen zu haben. (Bei e-Bikes wurden dem Mieter das Intuvia und die Handhabung des e-Bikes erklärt). Die Weitergabe des Fahrrades an dritte Personen ist nicht gestattet.Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß ihrer Angaben zur Person einverstanden.

  2. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass dieses Dokument als Pfand/Kaution hinterlegt oder Fotokopiert wird.

  3. Das Leihobjekt ist nicht Versichert. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Während der Nacht muss das Fahrrad in einem versperrten Raum der Unterkunft oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden.

  4. Das gemietete Fahrrad ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten. Das durchfahren von Bächen und Seewasser ist nicht gestattet.

  5. Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.

  6. Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrrades dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.

  7. Mit der Unterschrift auf dem Check-In-Mietvertrag bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und den einwandfreien Zustand des Mietobjekts.

  8. Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.

  9. Wir empfehlen beim Radfahren das Tragen eines Helmes, welcher bei uns geliehen werden kann.

  10. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Verleihbedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich, die oben angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmun seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.

  11. 11.Der Vertrag erlangt nach der Unterzeichnung seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar.


Stornierung / Rücktritt

  1. Der Mieter kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail von seiner Reservierung zurück treten.

  2. Der Mieter kann bis zu 20 Stunden vor der gebuchten Übergabe kostenlos vom Vertrag/Reservierung zurück treten.(ausgenommen bei 5 oder mehr gebuchten Rädern, hier ist eine Stornierung 48 Stunden vor Antritt kostenlos. Bei einer Stornierung (oder nicht erscheinens des Mieters) die weniger als 20 bzw. 48 Stunden vor der geplanten Übergabe des Leihgegenstandes an den Mieter erfolgt, behält sich der Vermieter das Recht vor eine Stornogebühr von 100 % des Mietpreises dem Mieter zu berechnen und diese im Zuge des Rechtsweges geltend zu machen, da in aller Regel keine so kurzfristige Neuvermietung möglich ist.

  3. Sauwetter Regelung: Bei Regen/Sturm kann auch bis zur geplanten Übergabe am selben Tag kostenlos storniert werden. Dazu zählt das Wetter in Oberammergau.

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